Erste Hilfe im BetriebFoto: A. Zelck / DRK-Service…

Lehrgänge für Betriebssanitäter

Die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe im Betrieb gehört zu den grundlegenden Aufgaben eines jeden Unternehmens. Aber ein präsentes und transparentes Sicherheitskonzept sichert nicht nur betriebliche Abläufe, sondern signalisiert Mitarbeitern und Kunden auch die ihnen entgegengebrachte Wertschätzung.

Grundlegende Schulung und mehr

Das DRK bietet neben der grundlegende Schulung auch Weiterbildungen zu speziellen Themen sowie zu Frühdefibrillation. Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne die Verwaltung Ihrer Betriebshelfer, laden diese zu den notwendigen Fortbildungen ein und kontrollieren in festen Abständen Ihre Erste-Hilfe-Einrichtungen auf Vollständigkeit und Funktion. Das DRK verfügt über ein bundesweites Netz von Spezialisten der Einsatznachsorge als Hilfe für die Helfer. Auch diese Leistung stellen wir Ihnen bei Interesse gerne zur Verfügung.

Erfahrung und Praxis

Dass sich in unseren Angeboten unsere Erfahrung im Rettungsdienst, in der Krankenpflege oder in der Sanitätsbetreuung durch unmittelbaren Praxisbezug wiederfindet, ist für uns selbstverständlich.

Lehrgangsgebühren

Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern (Erste-Hilfe-Seminar und Erste-Hilfe-Training) werden von der Berufsgenossenschaft übernommen (§ 23 SGB VII).

DasErste Hilfe Seminar wird in folgenden Varianten angeboten:

  • Betriebshelfer - Erste-Hilfe-Kurs:  mit seinen 16 Unterrichtseinheiten (12 Zeitstunden) ist das Basisangebot für die Grundlagen der Ersten Hilfe, das Erkennen und Einschätzen von Gefahren und die Durchführung der richtigen Maßnahmen.
  • Betriebshelfer - Erste-Hilfe-Training: mit seinen 8 Unterrichtseinheiten (6 Zeitstunden) ist das Fortbildungsangebot für die Grundlagen der Ersten Hilfe, das Erkennen und Einschätzen von Gefahren und die Durchführung der richtigen Maßnahmen.

Forderungen der Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe“ (BGV A5) - die folgende Anzahl von Ersthelfern muss anwesend sein:

  • In Betrieben bis zu 20 Mitarbeiter ein Ersthelfer,
  • bei mehr als 20 Anwesenden in Verwaltung- und Handelsbetrieben 5 %
  • und in sonstigen Betrieben 10 % der Mitarbeiter.

Kursgebühr: im Normalfall werden die Gebühren seitens der Berufsgenossenschaft erstattet

Bitte sprechen Sie uns zur Terminabstimmung unter den bekannten Kontaktdaten an, gerne können telefonisch weitere Details abgestimmt werden mit unseren Ausbildern als auch Informationen via E-Mail angefordert werden.

Unter folgendem Link können Sie direkt zur Anforderung eines Kurses mit uns Kontakt aufnehmen:

Formular zur Meldung der Kursteilnehmer (nur BG): [Word]  [Acrobat]

Ortseigene Angebotein Neuenkirchen finden Sie hier.

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Eigene Anfrage für Kurse können Sie über dieses Formular stellen!

Anforderungsformular

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